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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Handel

1.1 Für den Kunden gesondert bestellte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Besteht der Kunde dennoch auf Rücktritt gehen die daraus entstehenden Kosten voll zu Lasten des Kunden.

1.2 Die Ware muss innerhalb einer Woche vom Kunden abgeholt oder vom Händler nach Absprache in dieser Zeit geliefert werden. Ausnahme nur nach beidseitiger Absprache bzw. Zustimmung.

1.3 Onlinegeschäfte werden nur schriftlich akzeptiert und nur gegen Vorkasse, per Nachnahme oder per PayPal geliefert.

2. Lieferung

2.1 Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

2.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

2.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem entgegenstehen.

2.4 Bei Onlinebestellungen und Geschäfte erfolgt die Lieferung per Versand oder 2.1.

2.5 Falls es wiedererwartend zu einem Lieferverzug kommt, endet der Vertrag nicht automatisch, d.h. muss der Besteller (Kunde) ausdrücklich und schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

3. Montage und Installation

3.1 Montage- und Installationsarbeiten an Roh- und Neubauten werden ausschließlich noch VOB/B ausgeführt.

3.2 Reparaturen und Installationen an vorhandenen Telekommunikations- und Empfangsanlagen werden, falls nicht anderst vereinbart, ausschließlich nach VOB/B ausgeführt.

3.3 Die Verjährungs- und Haftungsfrist folgt der VOB/B.

4. Gewährleistung

4.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen gerügt werden. Fällt der letzte Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag. In jedem Fall sollten bei einer Mängelrüge zweckmäßigerweise Kaufbeleg und Garantieurkunde mit vorgelegt werden.

4.2 Bei Neuware beträgt die handelsübliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Falls ein Hersteller eine gesonderte oder anderweitige Gewährleistungsfrist anbieten, hat der Händler das Recht auf diese zu verweisen.

4.3 Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Gegenstände 1 Jahr.

4.4 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind Mängel unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

4.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag zurück, hat er für die Nutzung der gekauften Sache Wertersatz zu leisten (§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler zurückzuerstattende Kaufpreis.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüchen. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.

5.2 Von der Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.

5.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder einer Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.

5.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

6. Schadenersatz

6.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne das es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Händler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlich niedrigerer bzw. ein wesentlich höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

6.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalspflichten).

7. Datensicherung

7.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.

7.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.

8. Reparaturen

8.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.

8.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss - etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins - die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.

8.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt auf ausgeführte Reparaturen 6 Monate, welches auf das eingesetzte Material und die damit verbundenen Arbeiten beinhaltet.

8.5 Der Händler hält sich vor, die Kosten des Aufwandes für nicht ausgeführte Reparaturen und/oder für das Erstellen eines Kostenvoranschlages bzw. Gutachten zu berechnen.

9. Zahlung

9.1 Der Rechnungsbetrag von Waren oder Reparaturen ist sofort nach Übergabe fällig, sofern vorher nicht ein anderer Zahlungstermin mit dem Händler ausgehandelt wurde.

9.2 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug fällig.

9.3 Für den Kunden gesondert bestellte Ware muss innerhalb 7 Tage abgeholt und ausgelöst werden. Steht die Ware länger als 14 Tage in den Geschäftsräumen des Händlers zur Abholung bereit und der Kunde nimmt diesen Zeitraum nicht wahr, wird der Rechnungsbetrag spätestens am 14 Tag fällig und der Gefahrenübergang geht voll auf den Kunden über, d.h. der Händler haftet nur für verschuldete oder grob fahrlässige Beschädigungen oder Verluste.

9.4 Wird eine Zahlung per Überweisung vereinbart wird der Rechnungsbetrag nach 14 Tage fällig. Bei Nichtbeachtung dieser Frist gerät der Kunde automatisch, auch ohne Mahnung, in Zahlungsverzug. Daraus entstehende Verzugszinsen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

10. Datenschutz

10.1 Der Händler hat das Recht kundenspezifische Daten elektronisch abzuspeichern und im Sinne der Geschäftbeziehung zu verarbeiten.

10.2 Der Händler verpflichtet sich, mit kundenspezifische Daten sorgsam umzugehen und dritten den Zugang nicht zu gewähren.

11. Schlußbestimmungen

11.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.2 Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des Händlers.

11.3 Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Gerichtsstand der Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

(Stand 02.01.2006) © 2003-2006 by Ralph Buchmann


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